- Informationen zum zulässigen Zeitraum und Umfang von Heckenrückschnitt, gegebenenfalls Vermittlung von Ansprechpartnern beim Rhein-Sieg-Kreis
- Verpflichtung zum Rückschnitt bei Überwuchs auf öffentliche Verkehrsfläche
Hecken – Rückschnitte
Überblick
Details
Ablauf
Anfrage per Telefon, E-Mail oder Brief
Erforderliche Unterlagen
ggf. Informationen über Lage und Ausmaße der Hecke und evtl. darin befindliche Nester
Überwuchs: Abteilung Tiefbau: Amt 9 - Herr Müsch, Frau Kuhl
Zulässiger Zeitraum und Umfang: Amt 12 - Umwelt und Grünflächen, Frau Mohr
Tiefbau- und Straßenverkehrsamt
Broich, Guido
Siefenfeldchen 182–184
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-0
Telefax: 02222 945-126