Ablauf
Bei Hausgeburten ist die Anzeige mündlich bei dem Standesamt zu erstatten, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise zur Staatsangehörigkeit
Sie müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen, z.B. gültigen Personalausweis oder Reisepass; ggfs. auch eine Einbürgerungsurkunde, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben wurde.
Ist ein Elternteil Spätaussiedler oder als Vertriebener anerkannt?
Bitte legen Sie zusätzlich zum Personalausweis Ihren Registrierschein vor, den Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung und Ihre eventuelle Bescheinigung über die Namensänderung.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
Bitte legen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (mit Hinweisteil) vor oder eine Eheurkunde zusammen mit Ihren beiden Geburtsurkunden.
Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde vor und alle Bescheinigungen oder Urkunden, die eventuell zusätzlich zu Ihrer Namensführung bestehen.
Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind:
Bitte legen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde zur eigenen Person vor. "Aktuell" bedeutet, dass die darin enthaltenen Eintragungen noch gültig sein müssen.
Wurde eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abgegeben, sind diese ebenfalls vorzulegen.
Ist ein Elternteil (mit einer anderen Person) verheiratet?
Bitte legen Sie zusätzlich eine aktuelle Eheurkunde vor, da dann auch Ihre Namensführung belegt werden muss. Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde vor und alle Unterlagen, die eventuell zusätzlich zu Ihrer Namensführung bestehen.
Ist die Mutter verheiratet, beachten Sie bitte unsere Hinweise unter den Stichworten "Wer erscheint als Vater und Mutter in der Geburtsurkunde?" und "Anerkennung der Vaterschaft".
Ist ein Elternteil geschieden oder verwitwet?
Bitte legen Sie zusätzlich eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vor.
Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde und den Nachweis zu Ihrer Scheidung oder die Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten vor.
Haben Sie vor der Geburt bereits die Vaterschaft anerkannt?
Sie haben darüber eine entsprechende Ausfertigung für das Standesamt erhalten. Fügen Sie diese bitte bei.
Haben Sie vor der Geburt bereits eine Erklärung zur Übernahme der gemeinsamen Sorge abgegeben?
Sie haben darüber entsprechende beglaubigte Ausfertigungen erhalten. Bitte fügen Sie eine Ausfertigung bei.
Gebühren
Die Beurkundung der Geburt selbst ist gebührenfrei. Sie erhalten jeweils eine gebührenfreie Bescheinigung für Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke. Eine Geburtsurkunde kostet 20 Euro, jede weitere im gleichen Arbeitsgang ausgestellte Urkunde 10 Euro.