Voraussetzungen
Die Abgabe des Führerscheinantrages ist ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Geburtstages (B 17) bzw. des 18. Geburtstages möglich.
Ablauf
Die Unterlagen werden vom Bürgerbüro der Stadt Bornheim an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Dort werden sie weiterbearbeitet.
Erforderliche Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit hellem Hintergrund
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis ist diese Bescheinigung nicht nötig)
- Bundespersonalausweis oder Pass
- Antragsformular der Fahrschule (mit Stempel der Fahrschule)
Benötigte Unterlagen für das begleitende Fahren ab 17:
(zusätzlich zu den Unterlagen für die Erstbeantragung)
- Antragsformular mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten
- Anlage zum Antrag (Einverständniserklärung der Begleitpersonen)
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der Begleitperson
Benötigte Unterlagen für den Umtausch in einen Kartenführerschein:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit hellem Hintergrund
- Bundespersonalausweis oder Pass
- bisheriger Führerschein
Gebühren
Führerscheinerstantrag: 44,70 Euro
Begleitendes Fahren: 66,00 Euro (inkl. einer Begleitperson,
jede weitere Begleitperson kostet 13,30 Euro)
Führerscheinumtausch
(alter Führerschein in Kartenführerschein): 30,40 Euro
Umtausch Kartenführerschein
(wegen Namensänderung): 43,20 Euro
Erweiterung der Fahrerlaubnis: 43,90 Euro
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
EC-Kartenzahlung und Kreditkartenzahlung (Visa/Mastercard) sind möglich.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeit kann bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen, beim Umtausch des alten Führerscheins in den neuen Kartenführerschein kann es aktuell auch deutlich länger dauern.
Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.