Erschließungs- und Straßenbaubeiträge

Überblick

Auskunft zu Art und ggf. Umfang von zukünftigen Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen.

Details

Ablauf

Anfragen können telefonisch, per E-Mail oder im direkten Kontakt erfolgen.

Genaue Beitragssätze können erst errechnet werden, wenn eine konkrete Planung vorliegt und die Kosten ermittelt sind. In der Regel ist eine genaue Auskunft möglich, sobald die Anliegerversammlung terminiert wird. Dann kann die Vorgehensweise, das Zustandekommen und die Fälligkeit von Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen erläutert werden. Abgerechnet werden die tatsächlichen Kosten (nicht die Angaben aus der Kostenermittlung).

Erforderliche Unterlagen

Angabe zur Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder Adresse

Gebühren

bei mündlicher Auskunft: keine

Fristen und Bearbeitungszeiten

i. d. R. sofort

Ansprechpartner

Wolfgang Orth
Erschließungs- und Straßenbaubeiträge, Straßenlanderwerb
Liegenschaften
Telefon: 02222 945-254
E-Mail