Einschulung schulpflichtig werdender Kinder
Einschulung
Überblick
Details
Voraussetzungen
Zum 01. August werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September desselben Jahres das 6. Lebensjahr vollenden.
Kann-Kinder:
Kinder, die ab dem 1. Oktober desselben Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Dazu muss die Schulfähigkeit nachgewiesen werden. Das bedeutet, die Kinder müssen die sozialen, körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen, die für den Schulbesuch erforderlich sind. Den Antrag auf vorzeitige Einschulung stellt man im Rahmen der Anmeldung bei der Schulleitung.
Ablauf
Anmeldetermine und weitere Informationen der einzelnen Grundschulen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.
Der Anmeldeschein mit Information wird den Erziehungsberechtigten aller Bornheimer Kinder zugesandt, die schulpflichtig werden.
Sie haben den Anmeldeschein aus bestimmten wichtigen Gründen nicht erhalten? Dann erstellt Ihnen die Schulabteilung eine Zweitschrift.
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Anmeldung alle erforderlichen Unterlagen mit. Zwingend erforderlich sind:
- Anmeldeschein,
- Geburtsurkunde oder Stammbuch.
Das Kind muss bei der Anmeldung dabei sein.
Schul- und Sportamt
Over, Willi
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 9437-5471
Telefax: 02222 9437-5454