Bodenrichtwert

Überblick

Auskunft zum Bodenrichtwert eines Grundstücks

 

Details

Ablauf

Der Bodenrichtwerte wird vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis jährlich, bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres, durch Auswertung der Kaufpreissammlung ermittelt und beschlossen. Diese Karte kann sowohl im Internet als auch in der Abteilung Liegenschaften eingesehen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der telefonischen Auskunft sowie einer Anfrage per E-Mail.

Erforderliche Unterlagen

Angabe zur Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder Adresse

Anleitung für die Selbstabfrage des Bodenrichtwerts über das Informationssystem BORIS.NRW

Die Anleitung zur Abfrage des Bodenrichtwerts können Sie HIER herunterladen