Ordnungswesen
Zelleröhr, Daniel
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-161
Telefax: 02222 945-126
Wer selbstständig eine Spielhalle betreiben möchte, muss eine Erlaubnis beantragen. Eine bereits erteilte Erlaubnis muss erweitert oder geändert werden, wenn andere oder zusätzliche Räumlichkeiten genutzt werden sollen. Auch bei einem Inhaberwechsel ist eine neue Erlaubnis notwendig.
Für den Betrieb einer Spielhalle ist eine besondere Betriebserlaubnis notwendig. Darüber hinaus ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Zusätzlich benötigen Sie die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten und eine Geeignetheitsbestätigung.
Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Ein persönliches Beratungsgespräch wird jedoch empfohlen.
Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.
Die Entscheidung über die Bescheinigung der Geeignetheit ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Der Gebührenrahmen reicht von 150 bis 3000 Euro und richtet sich nach der Anzahl der aufgestellten Spielgeräte.
Die Bearbeitung dauert 4-6 Wochen.
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