Im Bereich Beistandschaft hilft das Jugendamt bei:
- der Klärung der Vaterschaft,
- der Durchsetzung von Unterhalt und Volljährigenunterhalt.
Auf Antrag eines alleinerziehenden Elternteils wird die Beistandschaft eingerichtet, um die Vaterschaft eines Kindes zu klären oder/und die Unterhaltsansprüche des minderjährigen Kindes geltend zu machen.
Der Beistand vertritt das Kind hierbei als gesetzlicher Vertreter.
Das Sorgerecht des Elternteils wird hierdurch nicht eingeschränkt.
Die Beistandschaft kann schon vor der Geburt eines Kindes beantragt werden.
Sie endet auf Erklärung des Elternteils oder der Volljährigkeit des Kindes.
Auch Volljährige können die Beratung und Unterstützung des Jugendamts in Unterhaltsfragen in Anspruch nehmen.