Die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens. Dazu gehören:
- Flächennutzungsplan (umfasst das gesamte Stadtgebiet):
stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung über einen langen Zeitraum dar (etwa 15 Jahre) und setzt langfristig geplante Nutzungen fest (z. B. Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft), - Bebauungspläne (gelten für Teilgebiete):
regeln die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der Flächen,
- Innenbereichssatzungen (gelten für Teilgebiete):
grenzen den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich ab und ermöglichen so Ansiedlungen; setzen Vorgaben rechtsverbindlich fest (z. B. zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke).