Überblick

Erteilung von Fischereischeinen als Jugendfischereischein / Sonderfischereischein oder Fischereischein mit Ausstellung als Fünfjahres- oder – Jahresfischereischein

Details

Fischereischein

Der Fischereischein kann für jede Person ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Vor der Ausstellung eines Fischereischeines muss die Fischereiprüfung bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg-Kreises (02241 130) abgelegt werden.

Der Fischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden.

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein kann für Personen, die das 10. Lebensjahr erreicht und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ausgestellt werden.
Eine Fischereiprüfung muss nicht abgelegt werden. Allerdings ist die Ausübung der Fischerei nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein gestattet.
Der Jugendfischereischein wird nur mit der Gültigkeit für ein Jahr (Jahresfischereischein) ausgestellt.

Sonderfischereischein

Der Sonderfischereischein kann für Personen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, ausgestellt werden.

Die Ausübung der Fischerei ist jedoch nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein gestattet.
Der Sonderfischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Die Antragstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, vorgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Erstantrag:

  • Personalausweis oder Reisepass (wenn kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde im Original)
  • Passfoto
  • beim Fischereischein: Nachweis der Fischerprüfung im Original

Verlängerung:

  • Personalausweis oder Reisepass (wenn kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde im Original)
  • Passfoto (wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist)
  • alter Fischereischein

Gebühren

Für 1 Jahr:      16 Euro

Für 5 Jahre:    48 Euro

Jugendfischereischein für 1 Jahr: 8 Euro

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

EC-Kartenzahlung und Kreditkartenzahlung (Visa/Mastercard) sind möglich.

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