Einstellungsvoraussetzungen
Schulische Voraussetzungen:
- Nachweis über das Bestehen eines Schulverhältnisses mit einer einschlägigen Fachschule
Zugangsvoraussetzungen für die Fachschule:
- Fachoberschulreife und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung im einschlägigen Bereich wie beispielsweise Kinderpflege oder Sozialassistent.
- Eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufstätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen oder
- Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen oder
- Eine erfolgreich abgeschlossene, nicht einschlägige Berufsausbildung in Verbindung mit einer einschlägigen, zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit (Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Praktikum) von mindestens sechs Wochen in einer für den Bildungsgang geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung oder
- Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer einschlägigen, zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit (Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Praktikum) von mindestens sechs Wochen in einer für den Bildungsgang geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung
Persönliche Voraussetzungen:
- Interesse an frühkindlicher, interkultureller und inklusiver Bildung
- Eine wertschätzende und partizipative Haltung gegenüber Kindern
- Engagement und Freude in der Bildung und Betreuung von Kindern der Altersgruppen 0 bis 6 Jahre
- Hohes Maß an Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit