Windenergie: Stellungnahme einreichen

Mit Beginn der vierwöchigen Offenlage des Regional-Teilplans „Erneuerbare Energien“ haben die „Träger öffentlicher Belange“, darunter die Stadt Bornheim und der Landschaftsschutzverein Vorgebirge (LSV), die Planungsunterlagen erhalten. Der Plan weist für die Bornheimer Ville fast doppelt so viel Fläche aus, wie die Stadt Bornheim in einem rechtlich vorgeschriebenen Verfahren dort ausgewiesen hat.

Windenergie

„Die Bezirksregierung hebelt mit einem Federstrich unsere kommunale Planungshoheit aus. Das können wir nicht akzeptieren. Wir bereiten derzeit eine Stellungnahme für das Beteiligungsverfahren vor, die wir im Februar in einer gemeinsamen Sitzung von Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließen wollen. Auch rechtliche Schritte ziehen wir in Betracht“, erklärt Bürgermeister Christoph Becker. „Ich hoffe, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Chance nutzen, ebenfalls eine Stellungnahme einzureichen. “

Bis zum 13. Februar 2025 können Bürgerinnen und Bürger Einsprüche gegen die überdimensionierte Ausweisung von Windenergie-Vorrangflächen auf der Ville einlegen. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen. Auf der Webseite der Bezirksregierung Köln stehen unter dem Link beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918 Informationen zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien bereit, der auch die Bornheimer Windkraftflächen betrifft. Bürger*innen können ihre Stellungnahme dort direkt online abgeben. Stellungnahmen können mit dem Betreff „Öff Teilplan EE“ auch per E-Mail an ErneuerbareEnergien(at)bezreg-koeln.nrw.de gesendet oder per Post an die „Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln“ geschickt werden. Die Bezirksregierung und der „Regionalrat“, das entscheidende Parlament des Regierungsbezirks Köln, werten die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen aus.