Hochwasserbedingte Schäden an Grenzzeichen können beim Rhein-Sieg-Kreis bis Montag, 28. Februar 2022, angemeldet werden. Notwendigen Vermessungsarbeiten sind für betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer kostenlos.
Wiederherstellung von Grenzzeichen an Grundstücksgrenzen
Rat & HilfeUnwetterAlleStadtgeschehen14. Februar 2022
Juli-Unwetter: Vermessungen für Betroffene kostenlos
Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat in den betroffenen Gebieten zahlreiche Wohnhäuser und andere Gebäude massiv beschädigt oder komplett zerstört. Die Wassermassen haben dabei auch Grenzzeichen von Grundstücksgrenzen wie Grenzsteine, Bolzen oder Meißelzeichen weggerissen oder in ihrer Lage verändert. Diese Grenzzeichen sind im sogenannten Liegenschaftskataster verzeichnet, das alle wichtigen Informationen zu Flurstücken und Gebäuden enthält, also Lage, Abgrenzung, Nutzung und Größe.
Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke können dem Amt für Katasterwesen und Geoinformation des Rhein-Sieg-Kreises formlos hochwasserbedingte Schäden an den Grenzzeichen ihrer Grundstücksgrenzen melden. Das Katasteramt stellt dann die konkreten Schäden an der Infrastruktur fest und koordiniert notwendige Vermessungsarbeiten, um die Grenzzeichen wiederherzustellen und das Liegenschaftskataster zu erneuern.
Diese Vermessungsarbeiten sind für betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer kostenlos! Bitte melden Sie hochwasserbedingte Schäden an den Grenzzeichen von Grundstücken bis Montag, 28. Februar 2022, an Bertram Stiel vom Katasteramt des Rhein-Sieg-Kreises, Bereich Vermessung, Telefon: 02241 13-2797, Fax: 02241 13-2437, vermessung(at)rhein-sieg-kreis.de.