Wichtige Info zur Erreichbarkeit der Wohnungsbauförderungsstelle

Die Stadtverwaltung Bornheim informiert, dass die Wohnungsbauförderungsstelle im Amt für Soziales, Wohnen und Integration bis zum 1. Januar 2025 nicht besetzt ist.

Rathaus Bornheim

Infolgedessen können Anträge auf Zinssenkung, Anfragen von Wohnungssuchenden und Bedarfsanfragen von Investoren derzeit nicht bearbeitet werden.

Für dringende Fälle besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Wohnberechtigungsscheine zu beantragen und ausstellen zu lassen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Anne Haberer unter der Telefonnummer 02222 945-157 oder per E-Mail an wohnungsamt(at)stadt-bornheim.de.

Ab Januar 2025 wird die Wohnungsbauförderungsstelle wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese vorübergehende Einschränkung.