Wasserentnahme aus Bächen wird saisonal beschränkt

Die andauernde Trockenheit sorgt in vielen Gewässern für niedrige Pegelstände. Dennoch gibt es immer wieder Menschen, die einem nahegelegenen Bach Wasser entnehmen, um die Pflanzen auf dem eigenen Grundstück zu bewässern oder ihren Teich zu befüllen. Aber sie sollten wissen, dass dies gerade in Trockenzeiten zu erheblichen Schäden an der Umwelt führen kann.

Wenn der Bach - hier der Alfterer-Bornheimer-Bach - genügend Wasser führt, darf Wasser unter bestimmten Bedingungen entnommen werden

Denn die am und im Lebensraum Bach lebenden Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen brauchen gerade jetzt jeden Tropfen Wasser dringend zum Überleben.Deshalb hat der Rhein-Sieg-Kreis als zuständige untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur „Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen und sonstigen Gewässern“ erlassen.

Vom 1.6. bis 31.10. jeden Jahres ist nun die Entnahme von Wasser aus Bächen oder öffentlichen Teichen mittels eines „fahrbaren Behältnisses“ oder einer Saugvorrichtung (Pumpe) verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist die Entnahme von Wasser, wenn sie dem Tränken von Vieh gilt – aber auch nur im Rahmen der Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern, Gießkannen o.Ä. erlaubt.

Wer über eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis verfügt, hat die darin enthaltenen Nebenbestimmungen zur Beschränkung von Wasserentnahmen zu beachten. Damit wird die in den Sommermonaten erfahrungsgemäß meist niedrige Wasserführung der Bäche vor weiterer Reduzierung geschützt, um den aquatischen Lebensraum zu erhalten. Dabei spielt nicht nur die verbleibende Wassermenge an sich eine Rolle. „Zudem würde sich das restliche Wasser noch schneller aufheizen. Dadurch würde gleichzeitig der Sauerstoffgehalt sinken, den die im Wasser lebenden Tiere als Lebensgrundlage brauchen“, erklärt Irmgard Mohr, Mitarbeiterin des Amtes für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün der Stadt Bornheim. Der gerade jetzt hohe Wasserbedarf im Garten muss also unbedingt anderweitig gedeckt werden – etwa durch gespeichertes Regenwasser, aus dem Trinkwassernetz oder aus einem eigenen Brunnen.

Nähere Informationen zum Thema „Wassernutzung“ erteilen die Mitarbeitenden des Kreisumweltamtes, Christine Groß und Norbert Kuhn, unter der Rufnummer 02241/13 23 59.