Wählen auch ohne Benachrichtigungskarte

Die Stadt Bornheim ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass es in Bornheim und offenbar auch in anderen Kommunen derzeit wohl zu Problemen bei der Zustellung von Wahlbenachrichtigungskarten kommt.

Die Stadt Bornheim hatte in einer Pressemitteilung zur Öffnung des Wahlbüros darauf hingewiesen, dass wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, sich bitte umgehend an das Wahlbüro wenden sollten. Die aktuellen Zustellungsprobleme betroffener Dienstleister können allerdings dazu führen, dass die Benachrichtigungskarten erst nach dem 19. Mai möglicherweise aber auch gar nicht bei den Empfängerinnen und Empfängern eintreffen. Deshalb weist die Stadt Bornheim vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte gewählt werden kann. Denn um wählen zu können, reicht auch ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis). Auch Briefwahlunterlagen können ohne Wahlbenachrichtigungskarte beim Wahlbüro beantragt werden: entweder persönlich, per E-Mail an wahlbuero(at)stadt-bornheim.de oder auch per Online-Wahlschein-Verfahren unter www.bornheim.de. Per Telefon dürfen Wahlunterlagen übrigens nicht beantragt werden.Wer die Unterlagen per E-Mail anfordern möchte, muss folgende Angaben machen: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift.

Das Wahlbüro befindet sich im Raum 901 des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 7.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr. Telefonisch erreicht man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 02222 945-444.