Untersuchungsberechtigungsschein ab sofort nur noch online

Der sogenannte Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) konnte bisher im Bürgerbüro der Stadtverwaltung persönlich beantragt werden. Künftig sind Verwaltungen verpflichtet, den UBS nur noch als Leistung nach dem Online-Zugangsgesetz (OZG) anzubieten. Der Schein kann künftig also nur noch online beantragt oder abgerufen werden.

Was ist ein Untersuchungsberechtigungsschein? Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche unter 18 Jahren vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Für die dafür erforderliche ärztliche Untersuchung benötigt man den Untersuchungsberechtigungsschein. 

Die Beantragung des UBS kann ab sofort nur noch online über das Serviceportal auf der Homepage der Stadt Bornheim erfolgen. Unter "Online-Dienste" kommt man auf die entsprechende Seite, die ebenso einfach wie schnell zum fertig ausgestellten Schein führt. Um sich anmelden zu können, benötigt man einen Personalausweis, der über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion verfügt. Dann gibt man einfach ein paar ergänzende Informationen zur Beschäftigung ein, überprüft noch schnell die eingegebenen Daten und klickt auf "UBS beantragen". Dann erhält man den Schein und eine sogenannte USB-ID, mit der man sich problemlos wieder einloggen kann. Der digitale Untersuchungsberechtigungsschein ist kostenlos und steht sofort zur Verfügung, ganz ohne Papierkram.