Überwuchs kontrollieren

Privates Grün darf niemanden behindern

Bei feuchtwarmem Wetter wachsen die Pflanzen besonders gut. Das erfreut Gartenliebhaber, ärgert aber viele Passanten, die an Kreuzungen, Einmündungen oder auf Fuß- und Radwegen durch überhängende Äste und wildwachsende Hecken behindert wird.

Mann schneidet Hecke zurück

Grundstückseigentümer müssen ihre Hecken, Sträucher und Bäume zurückschneiden

Auch Straßenlampen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün verdeckt. Dies beeinträchtigt sowohl die Sicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer.

Die Stadt Bornheim erinnert Grundstückseigentümer daran, dass sie selbst auf den Überwuchs achten und ihre Hecken, Sträucher und Bäume zurückschneiden müssen – besonders, wenn diese auf öffentliche Fläche ragen oder Schilder und Laternen verdecken. Die Stadtverwaltung bittet alle Eigentümer, Rücksicht zu nehmen und ihre Pflanzen regelmäßig zu kontrollieren und rechtzeitig zurückzuschneiden. Vom 1. März bis zum 30. September ist es aus Naturschutzgründen zwar verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen sind jedoch erlaubt.

An Gehwegen – auch wenn diese nur durch farbliche Markierungen gekennzeichnet sind – muss der Überwuchs bis zu einer Höhe von 2,50 Metern und an Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 Metern so zurückgeschnitten werden, dass er Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss im Extremfall sogar mit einer Geldbuße rechnen. Außerdem kann die Stadt auf Kosten der jeweiligen Anlieger die Beseitigung des Überwuchses veranlassen.