Chronisch erkrankte Personen der Priorität 2 können ab Freitag, 30. April 2021, über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung Termine für eine Immunisierung in den Impfzentren vereinbaren.
Termine für chronisch Erkrankte
Stadtgeschehen28. April 2021
Medieninformation des Rhein-Sieg-Kreises
Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) jetzt mitgeteilt. Termine können ausschließlich über die Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vereinbart werden - entweder auf der Website der KV unter www.116117.de oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 0800 116 117 01.
Chronisch erkrankte Personen der Priorität 2 können bereits seit Anfang April durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geimpft werden. Aufgrund der in den Praxen aber begrenzten Impfkontingente hat das MAGS nun entschieden, diese für einen Übergangszeitraum zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden die Buchungsportale der KV erweitert.
Erste Anlaufstelle soll aber grundsätzlich die eigene Hausarztpraxis bleiben. Die Zielgruppe sei bei ihren Ärztinnen und Ärzten am besten aufgehoben, heißt es seitens des MAGS.
Wer aber an einer chronischen Erkrankung der Priorität 2 leidet und nicht durch eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt – z.B. in der eigenen Hausarztpraxis - geimpft werden kann, kann durch die Neuregelung über die oben genannten Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung einen Termin vereinbaren. Wie viele Termine angeboten werden können, hängt von der Bereitstellung des Impfstoffes seitens des Landes ab.
Mit der Freischaltung der Buchungsportale für chronisch erkrankte Personen am kommenden Freitag sind nach Information des MAGS keine Partnerbuchungen mehr möglich.
Benötigte Unterlagen
Chronisch erkrankte Personen der Priorität 2, die im Impfzentrum geimpft werden möchten, müssen zum über die KV vereinbaren Impftermin eine formlose Bescheinigung ihrer Ärztin oder ihres Arztes mitbringen. Aus dieser muss sich die Zugehörigkeit zur impfberechtigen Personengruppe nach der Coronavirus-Impfverordnung ergeben, eine konkrete Diagnose muss in der Bescheinigung nicht genannt werden. Alle übrigen Unterlagen, die zur Impfung mitgebracht werden müssen (Einverständniserklärung, Aufklärungs- und Anamnesebogen), werden im Anschluss an die Terminbuchung automatisiert durch die KV verschickt.
Bestehende Impftermine für Vorerkrankte im Impfzentrum bleiben bestehen
Wichtig: Termine, die chronisch erkrankte Personen bereits über das Terminvergabesystem des Rhein-Sieg-Kreis im Impfzentrum gebucht haben, bleiben bestehen. Wer auf diesem Weg bereits einen Termin vereinbart hat, muss nicht noch zusätzlich die KV kontaktieren.
Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2
Zur Priorität 2 gehören:
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
- Personen nach Organtransplantation,
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).