Die Stadt Bornheim hat den Teilflächennutzungsplan Windenergie bekannt gemacht. Damit ist der Plan, der das ganze Stadtgebiet umfasst, nun wirksam.
Teilflächennutzungsplan Windenergie ist wirksam
Nachhaltigkeit, Klima & UmweltAlleStadtgeschehen25. Januar 2024
Ziel des Teilflächennutzungsplans Windenergie ist es, planungsrechtlich zu steuern, wo Windenergieanlagen in Bornheim stehen können und wo nicht. So stellt der Plan zwei Konzentrationszonen für die Windenergie mit mehreren Teilflächen dar: Die Konzentrationszone „Rheinebene“, die zwischen den Ortschaften Sechtem und Widdig liegt, und die Konzentrationszone „Ville“, die sich südwestlich der Ortschaften Rösberg und Hemmerich befindet. Durch die Festlegung der Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Teilflächennutzungsplan ist eine Errichtung von Windenergieanlagen an anderen Orten im Stadtgebiet nicht zulässig, sodass es nicht zu einer Verspargelung der Landschaft kommt. Den Teilflächennutzungsplan Windenergie hatte der Rat der Stadt Bornheim am 14. Dezember beschlossen. Die Genehmigung durch die Bezirksregierung erfolgte nur wenige Tage später am 18. Dezember 2023.