Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Zahlen gilt für das Betreten des Rathauses ab Mittwoch, 24. November 2021, die 3G-Regel.
Rathaus ab 12. Juli wieder geöffnet
Rat & HilfeServiceAlleStadtgeschehen01. Juli 2021
Bürgerinnen und Bürger können ihre Angelegenheiten aber nach wie vor ohne vorherige Terminvereinbarung erledigen. Das Bürgerbüro ist also wieder zu den üblichen Besuchszeiten geöffnet: montags bis mittwochs von 7.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr.
Da während der Pandemie Bürgerinnen und Bürger Termine vermehrt telefonisch vereinbaren wollten, ist es zeitweise zu teilweise gravierenden Problemen gekommen. Darauf hat die Stadtverwaltung mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Um die Vorgänge abzubauen, die sich durch die Corona-bedingt eingeschränkten Öffnungszeiten aufgestaut haben, werden Sonderschichten eingelegt. Um das erhöhte Arbeitsaufkommen bewältigen zu können, werden zudem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Bereichen der Verwaltung vorübergehend abgeordnet und zusätzliche Telefonplätze eingerichtet.
Termine beim Bürgerbüro können künftig unter den Rufnummern 02222 945-181, -182, -500 und -555 vereinbart werden. Darüber hinaus besteht ab sofort die Möglichkeit, Termine online zu buchen. Das entsprechende Tool befindet sich auf der Webseite der Stadt Bornheim und kann unter www.bornheim.de/termin-vereinbaren direkt aufgerufen werden. Nach Auswahl der gewünschten Dienstleistung werden freie Terminfenster angezeigt, die dann gebucht werden können.
Modernes Bürgerbüro ermöglicht vertrauliche Gespräche
Im Zuge des barrierefreien Ausbaus des Rathauses ist auch das Bürgerbüro umgebaut und modernisiert worden. Der Boden wurde erneuert, die Wände wurden neu gestaltet und die Beleuchtung wurde optimiert. Zudem wurden die Arbeitsplätze räumlich getrennt, sodass auch die Möglichkeit von vertraulichen Gesprächen zwischen Bürgerbüro-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern und Besuchern verbessert wurde. Der Wartebereich im Flur und in der Bürgerhalle wird zeitnah noch mit einer elektronischen Aufruf-Anlage ausgestattet, sodass jeder rechtzeitig erfährt, wann er dran ist.
Schutzmaßnahmen gelten weiterhin
Beim Betreten des Rathauses gelten auch nach dem 12. Juli 2021 die üblichen Hygienemaßnahmen. Es muss also weiter ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen und ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Außerdem werden Besucherinnen und Besucher gebeten, die im Eingangsbereich aufgestellten Desinfektionsmittelspender für die Hände zu nutzen.