Alle 19 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Rhein-Sieg-Kreises haben sich mit einem gemeinsam verfassten und unterzeichneten Offenen Brief an Ministerin Ina Scharrenbach gewandt. Darin bringen alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ihre große Sorge um die finanzielle Zukunft ihrer Städte und Gemeinden zum Ausdruck.
Offener Brief aller 19 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an Ministerin Ina Scharrenbach
AlleStadtgeschehen30. August 2023
Denn sie vertreten die klare Position, dass die angespannte finanzielle Situation in der grundsätzlichen, systemischen Schieflage in der Finanzierung der Städte und Gemeinden durch Bund und Land begründet ist. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hoffen, dass dieses deutliche Signal wahrgenommen wird und zu Verbesserungen für unsere Städte und Gemeinden führt.
Daher stellen die 19 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unisono folgende Forderungen:
- Die deutliche Aufstockung des kommunalen Anteils an der Verteilungsmasse des GFG, mit dem Ziel die Grundfinanzausstattung der Kommunen durch das Land so zu erhöhen, dass die Kommunen ihren Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in adäquater Form dauerhaft nachkommen können.
- Keine Finanzierung der Altschuldenlösung zulasten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG). Zwar sind die genauen Bestimmungen zur angedachten Altschuldenlösung derzeit noch nicht bekannt, dennoch lassen die im Juni vorgelegten Eckpunkte zum GFG befürchten, dass hier Mittel allenfalls von einer auf die andere Seite geschoben werden und sich die finanziellen Auswirkungen bestenfalls neutral gestalten.
- Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips (Art. 78 Abs. 3 LVerf NRW), das bestimmt, dass bei Übernahme von Aufgaben durch die Kommunen, diese entsprechend finanziell auszustatten sind, respektiert wird.
- Die Fortführung der Isolierungsmöglichkeiten nach dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz bis zur Verabschiedung der Regelungen für die ersten beiden Punkte, jedenfalls aber für die nächsten beiden Jahre. Die Kommunen leiden weiterhin an den Folgen des Ukrainekrieges, der nach Einschätzung vieler Beobachter noch länger andauern könnte. Gestiegene Energie- und Baupreise belasten die städtischen Haushalte. Gleiches gilt für die Zinsaufwendungen, die im Zuge der Bemühungen der galoppierenden Inflation durch erhöhte Leitzinssätze entgegenzuwirken, deutlich angestiegen sind. Möglicherweise ließe sich diese Regelung durch einen Verzicht auf die Berücksichtigung der Abschreibungen bei der Ergebnisdarstellung der Kommunen ersetzen.
- Eine faire Verteilung der durch die Stapelkrisen entstandenen Lasten auf die Gebietskörperschaften bzw. die verschiedenen staatlichen Ebenen. Es ist demokratieschädlich, wenn die Überbringung der unangenehmen Botschaft einseitig auf die Schultern der kommunalen Entscheidungsträger abgeladen wird. Während einerseits im Bund von hauptamtlichen Politikern Steuersenkungen und zusätzliche soziale Leistungen geplant und realisiert werden, die zulasten der kommunalen Einnahmen gehen, obliegt es den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern wegen der daraus resultierenden Unterfinanzierung ihrer Haushalte kommunale Steuern zu erhöhen und/oder eigene Angebote im Bereich der freiwilligen Leistungen z.B. im Bereich von Bildung und sozialer Förderung für Kinder und Jugendliche oder auch Senioren zu reduzieren.