Kein Plastik im Grabschmuck

Zu Allerheiligen werden die Gräber besonders liebevoll geschmückt. Bei der Wahl des Grabschmucks sollte man aber auch schon an die Entsorgung der verwelkten Blumen, Gestecke und Kränze denken.

Grableuchten mit Kunststoffhülle werden geduldet; die ausgebrannten Hüllen gehören in den Restmüll.

Der überwiegende Teil davon ist zwar kompostierbar. Diese umweltfreundliche Wiederverwertung wird allerdings erschwert oder gar unmöglich, sobald Kunststoffanteile enthalten sind. Laut Friedhofssatzung dürfen daher keine Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe im Grabschmuck enthalten sein.

In der Trauerfloristik können praktisch alle dort üblichen Kunststoffe durch kompostierbare Materialien ersetzt werden. Allerdings ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, welches Material tatsächlich verwendet wurde. Deshalb rät das Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün der Stadt Bornheim, sich beim Kauf von Grabschmuck zu vergewissern, dass er frei von Kunststoffen ist.

Darüber hinaus erinnert das Umweltamt daran, dass gemäß Friedhofssatzung die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln (z. B. Insektiziden und Herbiziden) bei der Grabpflege nicht gestattet ist, um die Umwelt nicht zu belasten.

Ein Informationsblatt zum Thema kann man hier herunterladen. Es kann auch in gedruckter Form bei Irmgard Mohr vom Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün telefonisch unter 02222 945-310 oder per E-Mail an irmgard.mohr(at)stadt-bornheim.de angefordert werden. Infos zu weiteren Umweltthemen gibt es hier.