Windenergie

Gutachten bescheinigt Genehmigungsfähigkeit in der Rheinebene

In der Bornheimer Rheinebene könnten bald sechs neue Windräder regenerative Energie erzeugen. Ein Gutachten bestätigt, dass die Sichtachsen aus dem Weltkulturerbe Brühler Schlösser auf das Siebengebirge nicht beeinträchtigt werden.

Windräder

Symbolbild

Die REA GmbH hat den Bau der Windräder beantragt, und der Rhein-Sieg-Kreis entscheidet darüber. Die Stadt Bornheim ist am Verfahren beteiligt. Eine Kulturerbeverträglichkeitsprüfung (KVP) ist Voraussetzung für die Genehmigung. Diese Prüfung klärt, ob die geplanten Windräder mit einer Höhe von 246,5 Metern (Rotorspitze) die Sichtachsen aus dem Weltkulturerbe Brühler Schlösser auf das Siebengebirge beeinträchtigen. Ab einer Höhe von mehr als 150 Metern (Rotorspitze) hat die Bezirksregierung in der Windkraftkonzentrationszone Rheinebene diese Prüfung verlangt. Die REA GmbH hat das Gutachten in Auftrag gegeben. Das jetzt vorliegende Ergebnis zeigt, dass eine Beeinträchtigung der Sichtachsen nicht vorliegt. Die Genehmigungsfähigkeit wird mit dem Gutachten bescheinigt.

„Dieses Ergebnis bestätigt die von der Verwaltung von Anfang an vertretene Auffassung vollumfänglich. Unsere Konzentrationszone in der Rheinebene ist gültig und dort können die beantragten Windräder entstehen“, sagt Bürgermeister Christoph Becker. „Nun ist es an der Bezirksregierung, unsere Planungen wie vom Rat der Stadt Bornheim mit großer Mehrheit beschlossen und vom Landschaftsschutzverein Bornheim unterstützt in den Regionalplan aufzunehmen und die von der Bezirksregierung geplante Vergrößerung der Zone auf der Ville zurückzunehmen. Wir haben dazu bereits einen Gesprächstermin mit der Bezirksregierung vereinbart.“

Zum Hintergrund: Die Bezirksregierung erstellt einen Teil-Regionalplan Windenergie, der vom Regionalrat beschlossen werden muss. Dabei weicht die Bezirksregierung stark von den rechtskräftigen Windkraftkonzentrationszonen in Bornheim ab. In Bornheim gibt es eine rechtskräftige Windkraftkonzentrationszone in der Rheinebene und eine weitere auf der Ville. Aufgrund der von der Bezirksregierung befürchteten Beeinträchtigung der Sichtachsen aus dem Weltkulturerbe Brühler Schlösser durch Windräder wurde auf eine Aufnahme der Rheinebene in den Teil-Regionalplan verzichtet. Stattdessen wurde die Fläche auf der Ville um 84 Prozent vergrößert und damit nahezu verdoppelt.

Im Entwurf des Regionalplans berücksichtigt die Bezirksregierung nicht die rechtskräftige Zone in der Rheinebene, stattdessen wird die Zone in der Rheinebene mit 84 Prozent mehr Fläche fast verdoppelt

„Da nun der Nachweis erbracht wurde, dass keine Beeinträchtigung der Sichtachsen vorliegt, wiederhole ich die Forderung von Rat und Verwaltung der Stadt Bornheim an die Bezirksregierung, die Planungen zu korrigieren, unsere rechtskräftigen Konzentrationszonen eins zu eins in den Regionalplan aufzunehmen und die von der Bezirksregierung geplante Vergrößerung der Zone auf der Ville zurückzunehmen“, sagt Bürgermeister Becker.