Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Die Stadt Bornheim verschickt die Bescheide im Januar und gibt Antworten auf wichtige Fragen zur Reform.

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Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Die bisherige Bewertung des Grundbesitzes war veraltet. Das Bundesverfassungsgericht forderte daher eine Aktualisierung ab 2025. In NRW gelten weitgehend die vom Bund beschlossenen Reformgesetze. Eine Ausnahme ist die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen.

Was bringt Ihnen die Grundsteuer?

Was bringt Ihnen die Grundsteuer?

Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig in Bornheim und können flexibel eingesetzt werden. So werden etwa Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze sowie örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird direkt vor Ort ausgegeben. Ohne die Grundsteuer wäre das, was Bornheim lebenswert macht, nicht finanzierbar. Die Reform sichert die Zukunft der Grundsteuer.

Was war Inhalt der Reform?

Was war Inhalt der Reform?

Die Finanzämter haben neue Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wurde der Grundsteuer-Messbetrag berechnet. Der Messbescheid ist verbindlich und die Kommune darf davon nicht abweichen. Die Kommune wendet nur noch ihre Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Bornheim nutzt vorerst keine differenzierten Hebesätze. Somit gibt es in Bornheim einen Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe).

Was heißt das für Ihre Grundsteuer?

Was heißt das für Ihre Grundsteuer?

Entscheidend ist die Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes nach neuem Recht. Das neue Grundsteuerrecht des Bundes bestimmt, ob Ihr Besitz als besonders wertvoll, weniger wertvoll oder eher durchschnittlich gilt. Die Kommunen haben darauf keinen Einfluss. Die Hebesätze rechnen die neuen Werte gleichmäßig hoch.

Muss ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden?

Muss ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden?

Ob Sie mehr zahlen, hängt von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zu anderen in Bornheim ab. Hat Ihr Besitz an Wert gewonnen, z. B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat, steigt wahrscheinlich Ihre Grundsteuer. Umgekehrt ist auch möglich, dass Ihre Grundsteuer sinkt oder gleichbleibt. Die Reform selbst erhöht das Grundsteueraufkommen nicht. Die Neuberechnung soll das Aufkommen und damit die Einnahmen stabil halten, um die notwendigen Investitionen tätigen zu können.

Was bedeutet Aufkommensneutralität?

Was bedeutet Aufkommensneutralität?

Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Stadt Bornheim nach der Reform ähnlich viel Grundsteuer einnimmt wie zuvor. Ihre individuelle Grundsteuer kann jedoch steigen, wenn Ihr Grundbesitz an Wert gewonnen hat oder eben sinken, wenn Ihr Grundbesitz an Wert verloren hat.

Darf das Grundsteueraufkommen 2025 erhöht werden?

Darf das Grundsteueraufkommen 2025 erhöht werden?

Ja, das ist rechtlich zulässig. Aber keine Kommune erhöht das Aufkommen wegen der Reform. Bei Bedarf können Kommunen die Grundsteuer anheben, um ihren Haushalt auszugleichen. Bornheim hat deshalb eine Anpassung um 2% pro Jahr beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze:

1. Grundsteuer
1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 759 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 679 v. H.
2. Gewerbesteuer 515 v. H.

Handeln Kommunen gerecht, wenn sie das Aufkommen erhöhen?

Handeln Kommunen gerecht, wenn sie das Aufkommen erhöhen?

Kommunen beschließen Steuererhöhungen nicht leichtfertig. Die Entscheidungsträger*innen sind Bürger*innen wie Sie. Eine Erhöhung verteilt sich gleichmäßig auf alle Zahler und bleibt für den Einzelnen meist überschaubar. Eine deutliche Erhöhung Ihrer Steuer liegt meist an der Neubewertung.

Warum wurde von der Differenzierungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht?

Warum wurde von der Differenzierungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht?

Wohngrundstücke haben in den vergangenen Jahrzehnten oft mehr an Wert gewonnen als Geschäftsgrundstücke. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, für die Berechnung der Grundsteuer aktuelle Werte zu verwenden. Dadurch werden Wohngrundstücke in der Regel stärker belastet als Gewerbeimmobilien. Das Land NRW erlaubt unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke, doch diese Regelung birgt Rechtsunsicherheiten. Um Steuerausfälle zu vermeiden, verzichtet die Stadt Bornheim 2025 auf eine Differenzierung.

> Fragen beantwortet das Finanzamt Sankt Augustin unter der speziell eingerichteten Hotline 02241 242-1959. Diese ist montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.grundsteuer.nrw.de.