Warum wird die Grundsteuer reformiert?
Die bisherige Bewertung des Grundbesitzes war veraltet. Das Bundesverfassungsgericht forderte daher eine Aktualisierung ab 2025. In NRW gelten weitgehend die vom Bund beschlossenen Reformgesetze. Eine Ausnahme ist die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen.