Entwurf des Lärmaktionsplans einsehen

Der Entwurf des Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim liegt nur noch bis Montag, 27. Mai 2024, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Umgebungslärmkarte

Umgebungslärmkarte

Bis dahin haben Interessierte noch die Gelegenheit, den Entwurf sowohl  im Internet einsehen als auch bei der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzusehen. Letzteres ist im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, Zimmer 407, während der Besuchszeiten für Offenlagen, montags bis freitags von 8 bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 17:30 Uhr möglich.

Die Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat zum Ziel, Belästigungen und schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Unter "Umgebungslärm" wird hierbei der Lärm von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und anderen großen Lärmquellen (Industrie) verstanden.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle 5 Jahre Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume (Gebiete mit städtischem Charakter mit mehr als 100.000 Einwohnern) sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von den oben genannten Lärmquellen.

Die Lärmkarten, die für die Lärmaktionspläne erforderlich sind, werden in Nordrhein-Westfalen außerhalb der Ballungsräume vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erstellt. Diese können im Internet unter www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung eingesehen werden. Auf dieser Grundlage erstellen die Städte und Gemeinden die Lärmaktionspläne. Ausgenommen davon sind die Haupteisenbahnstrecken des Bundes, dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Aufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist die Mitwirkung der Öffentlichkeit in zwei Phasen vorgesehen. In der ersten Phase wird über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die allgemeinen Ziele der Lärmaktionsplanung informiert und um Meldung von Lärmproblemen oder Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen gebeten. Anschließend wird der Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt, der in der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung offengelegt wird.

> Fragen, Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans nimmt die Bornheimer Stadtverwaltung online über den Button „Ihre Stellungnahme“ oder schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an laerm(at)stadt-bornheim.de, entgegen. Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Ansprechpartnerin ist Irmgard Mohr, laerm(at)stadt-bornheim.de, 02222 945-310.