Energiekrise: Fördergelder für Sportvereine

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Sportvereinen, die Mitglied in einem Kreis- oder Stadtsportbund oder Fachverband sind und dem LSB NRW angehören (Vereinskennziffer erforderlich), Billigkeitsleistungen, um die krisenbedingten Mehrkosten für Energie abzumildern. Diese können ab sofort und bis zum 30. Mai 2023 beantragt werden.

Strom

Symbolbild

> Das Förderportal des Landessportbundes NRW ist im Internet abrufbar unter: https://foerderportal.lsb-nrw.de

> Über die Förderbedingungen informiert der Landessportbund in einer FAQ auf seiner Webseite: https://www.lsb.nrw/unsere-themen/energiekrise-2022-23

> Fragen beantwortet der Landessportbund telefonisch unter 0203 7381-900 oder per E‑Mail an: energie(at)lsb.nrw