Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim 2025: Ihr Vorschlag zählt!

Die Stadt Bornheim verleiht dieses Jahr bereits zum dritten Mal die Ehrenamtsmedaille. Vorschläge für die Auszeichnung können vom 15. März bis 23. Mai 2025 eingereicht werden.

Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim
Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim

Ehrenamtliches Engagement ist ein wertvoller und unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. In Bornheim engagieren sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Bereichen wie der Nachbarschaftshilfe, Vereinen, der Kirche, privaten Initiativen sowie in der freiwilligen Feuerwehr und den Rettungsdiensten. Dieses vorbildliche Engagement verbindet die Menschen in Bornheim und bereichert das Zusammenleben in unserer Stadt.

Die Stadt Bornheim verleiht bereits zum dritten Mal die Ehrenamtsmedaille, um dieses Engagement angemessen zu würdigen und sichtbar zu machen. Die silberfarbene Medaille zeigt auf der Vorderseite das Logo "Bornheim ming Stadt met Hätz". Vorschläge für die Auszeichnung können vom 15. März bis 23. Mai 2025 von allen Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern sowie von Vereinen, Organisationen und Initiativen mit Sitz in Bornheim eingereicht werden. Selbstvorschläge sind nicht möglich. Geehrt werden können Personen, die sich durch herausragendes ehrenamtliches Engagement für das Gemeinwohl in Bornheim verdient gemacht haben. Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Alter, Geschlecht, Amt oder Vereinszugehörigkeit. Das ausgefüllte Vorschlagsformular kann per E-Mail gesendet werden an ehrenamtsmedaille(at)stadt-bornheim.de oder per Post an: Stadt Bornheim, Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim. Das Formular ist auch im Rathaus bei der Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel in Raum 506 erhältlich.

Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt. Die Verleihung findet im Rahmen der offiziellen Veranstaltung zum Ehrenamtstag am Jahresende statt. Jährlich werden bis zu drei Ehrenamtsmedaillen verliehen, die mit einem Geldpreis in Höhe von 500 Euro verbunden sind. Dieser Betrag kommt dem in Bornheim ansässigen Verein, der Organisation oder Initiative zugute, für die die geehrte Person tätig ist. Sollte die geehrte Person keiner Organisation angehören, kann sie einen in Bornheim ansässigen Verein, eine Organisation oder Initiative als Empfänger bestimmen.