Die Kleinen bekommen einen Pass wie die Großen

Der Bundestag hat beschlossen, den Kinderreisepass abzuschaffen. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Reisepass

Für Reisen mit Kindern außerhalb der EU wird ab 1. Januar 2024 stattdessen in der Regel ein normaler Reisepass samt Chip benötigt. Der elektronische Reisepass hat eine längere Gültigkeitsdauer und kann für jede nationale und internationale Reise genutzt werden. Bei Reisen innerhalb der EU ist meistens der Personalausweis ausreichend. Die jeweiligen Einreisebestimmungen sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amts nachzulesen.

Der Gesetzgeber begründet die Abschaffung damit, dass Kinderreisepässe von Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert werden, da es sich bei dem Ausweis um ein nur schwach geschütztes Dokument ohne Chip handelt. Mit der Abschaffung wird künftig zudem der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung vermieden. Denn wegen europarechtlicher Vorgaben müssen Kinderreisepässe nach Ablauf eines Jahres verlängert oder neu ausgestellt werden. Ab dem 1. Januar 2024 können nur noch – wie für Erwachsene – Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Dokumente nicht sofort ausgehändigt werden, sondern eine Bearbeitungszeit von drei bis sechs Wochen einzuplanen ist.

Für die Beantragung ist die Vorsprache samt Kind im Bürgerbüro erforderlich. Kinder ab zehn Jahren müssen selber unterschreiben. Die Unterschrift sollte zu Hause vorher geübt werden. Bei erstmaliger Beantragung muss die Geburtsurkunde und ein biometrietaugliches Passbild vorgelegt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Zudem gelten bei Kindern unter sechs Jahren Ausnahmeregelungen für die Biometrietauglichkeit des Passfotos, eine Frontalaufnahme ist aber auch dann vorgeschrieben. Zu beachten ist, dass sich das Gesicht, insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Dadurch verliert das Ausweisdokument vorzeitig seine Gültigkeit. In diesem Fall muss rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument beantragt werden.

Der Personalausweis ist sechs Jahre gültig und kostet 22,80 Euro, der Reisepass für Personen unter 24 Jahren ist ebenfalls sechs Jahre gültig und kostet 37,50 Euro. Um Wartezeiten bei der Beantragung zu vermeiden, können vorab Termine online gebucht werden unter termine.stadt-bornheim.de. Die Stadtverwaltung Bornheim weist darauf hin, dass sich im Rathaus zurzeit kein Fotoautomat befindet. Werden Passfotos benötigt, steht als Alternative ein Automat im DM-Markt im Suti-Center bereit. Natürlich kann auch jeder andere Fotoautomat im Stadtgebiet genutzt werden. Darüber hinaus fertigen in der Regel auch Fotoateliers und Fotofachgeschäfte Passfotos an.