Bornheimerinnen und Bornheimer können ab sofort ihre Stimme für die Europawahl am 9. Juni 2024 abgeben. Denn das Wahlbüro im Raum 901 des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, ist seit Montag, 29. April 2024, geöffnet.
Bornheimer Wahlbüro ab sofort geöffnet
Wahlen & MitwirkungStadtgeschehen29. April 2024
Wer von zu Hause aus wählen möchte, kann die Briefwahlunterlagen ebenfalls im Wahlbüro beantragen – entweder persönlich, per E-Mail an wahlbuero(at)stadt-bornheim.de oder ab 29. April 2024 per Online-Wahlschein-Verfahren. Per Telefon dürfen Wahlunterlagen übrigens nicht beantragt werden. Man kann die Unterlagen aber per E-Mail anfordern. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift.
Ebenfalls möglich ist es, die Briefwahlunterlagen per Post zu beantragen. Der Vordruck hierfür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Diese wird in den nächsten Tagen an alle Wahlberechtigten verschickt. Der Karte kann man auch entnehmen, in welchem Wahlbezirk man ist. Um Briefwahlunterlagen für Familienmitglieder zu beantragen, ist es zwingend erforderlich, deren Wahlbenachrichtigungskarte und eine persönlich unterschriebene Vollmacht vorzulegen.Ein entsprechender Vordruck hierfür befindet sich ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigungskarte.
Wer am 9. Juni 2024 ins Wahllokal gehen möchte, um dort seine Stimme abzugeben, sollte seine Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Sollte das nicht möglich sein, reicht auch ein gültiges Ausweisdokument.
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, wenden sich bitte umgehend an das Wahlbüro. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 7:30 bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr. Telefonisch erreicht man die Mitarbeiter unter 02222 945-444.