Bornheim sucht noch Jugendschöffen für Bonner Gerichte

Jetzt noch bis zum 12.05.2023 bewerben

Die Stadt Bornheim sucht noch Jugendschöffen, die am Amtsgericht und am Landgericht Bonn an der Rechtsprechung in Strafsachen gegen jugendliche Angeklagte teilnehmen werden.

Justitia

Insgesamt sollen 28 Bornheimer Bürgerinnen und Bürger in der Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 bei Hauptverhandlungen in Bonn das Volk vertreten. Im Vorfeld muss die Stadt allerdings doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, wie als Schöffen benötigt werden.

Neben sozialer Kompetenz, Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Urteilsvermögen wird von Bewerberinnen und Bewerbern zusätzlich besondere Erfahrung in der Jugenderziehung erwartet. Für das Amt eines Jugendschöffen kann man sich noch bis zum 12. Mai 2023 beim Jugendamt der Stadt Bornheim telefonisch bei Christine Henkel unter 02222 9437-5425 oder per E-Mail an jugendschoeffen(at)stadt-bornheim.de bewerben.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, denen in der Hauptverhandlung das Fragerecht zusteht und die mit den Berufsrichtern gleichberechtigt sind, so dass sie jedes Urteil mitverantworten. Vor diesem Hintergrund sind neben Kommunikations- und Dialogfähigkeit vor allem auch Unvoreingenommenheit und Objektivität unbedingte Voraussetzungen für eine Bewerbung. Die Bewerbungsformulare gibt es unter www.schoeffenwahl.de.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen im Stadtgebiet Bornheim wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Sie sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch Menschen, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind, zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizisten oder Bewährungshelfer und ebenso Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Für den anstrengenden Sitzungsdienst müssen Jugendschöffen gesundheitlich geeignet sein. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.