Anpassung der Hebesätze ist dringend notwendig

Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2023/24 hat der Rat der Stadt Bornheim auch einer Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer zugestimmt. Die Erhöhung war notwendig geworden, nachdem in den vergangenen Jahren unvorhersehbare Ereignisse zu unerwartet hohen Belastungen der Stadt Bornheim geführt haben. 

Um ein erneutes und zwar unverschuldetes Abgleiten in ein Haushaltsicherungskonzept zu vermeiden, war eine Erhöhung der Gebührensätze unvermeidbar. Denn ein Rückfall in die Haushaltskonsolidierung hätte unweigerlich zur Folge gehabt, dass die Stadt einen Großteil der Steuerungsfähigkeit über die eigenen Finanzen eingebüßt hätte. Zudem wäre auch die eigenverantwortliche Gestaltung der Stadtentwicklung durch den Rat der Stadt Bornheim deutlich eingeschränkt worden.

Weil die Anstrengungen der Stadt - etwa in Form massiver Einsparungen – noch nicht ausgereicht hätten, um dieses Szenario zu verhindern, hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 30. März 2023 nicht nur den Doppelhaushalt für die Jahre 2023/2024 verabschiedet, sondern gleichzeitig auch die 10. Änderung der Hebesatzsatzung beschlossen. Letzteres gilt rückwirkend, regelt also die Steuersätze ab dem 1. Januar 2023. 

Der Stadt Bornheim war es sehr wichtig, dem Abgabenbescheid, der noch im Juli an alle betroffenen Haushalte versandt wird, eine Information beizufügen. Denn die Stadt möchte die Erhöhung der Hebesätze - noch ausführlicher als in dieser Mitteilung – übersichtlich darstellen, aber auch transparent und verständlich über die Hintergründe und die Notwendigkeit informieren, warum eine Anpassung der Steuersätze unbedingt erforderlich war.

Die Stadt Bornheim versteht den Unmut, den die Ankündigung, die Hebesätze zu erhöhen, mit sich gebracht hat. „Wir haben alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, mit dem Ziel, die Erhöhung so moderat wie irgend möglich ausfallen zu lassen“, sagt Kämmerer Ralf Cugaly.  Das ist schließlich gelungen. So ist die Grundsteuer A von 290 auf 315 v.H. gestiegen. Im ursprünglichen Entwurf war noch eine Erhöhung auf 375 v.H. vorgesehen. Die Grundsteuer B wird von 695 auf 750 v.H. erhöht. Das sind 75 Punkte weniger als im ersten Entwurf errechnet wurden. Die Gewerbesteuer steigt von 490 auf 515 v.H.. Auch das sind 60 Punkte weniger als im ursprünglichen Entwurf vorgelegt worden waren. Die Erhöhung der Grundsteuer beträgt real 8, die der Gewerbesteuer 5 Prozent. Beides sind Steigerungen, die man sicher noch als moderat und angemessen bezeichnen kann. Das war das Ziel der Stadt Bornheim.