Die neue Umgebungslärmkartierung des Landes NRW ist seit Juli abgeschlossen. Betrachtet werden Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und andere große Lärmquellen wie Industrie.
Aktuelle Lärmkarten im Internet verfügbar
Nachhaltigkeit, Klima & UmweltVerkehrAlleStadtgeschehen18. September 2023
Stadt ruft zu Stellungnahmen auf
Die aktuelle Karte kann Im Internet unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de aufgerufen werden. Gibt man die Postzeitzahl ein, kann man auf den eigenen Ort zoomen.
Das Stadtgebiet Bornheim liegt im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 555 und mehrerer Landesstraßen (L 118, L 182, L 183, L 190, L 192, L 281 und L 300 teilweise) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen KFZ/a. Weiterhin führen die Stadtbahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. Der Flughafen Köln-Bonn und Industriebetriebe stellen bisher in Bornheim keine Hauptlärmquellen dar. Obwohl auch auf der DB-Strecke Köln-Koblenz mehr als 30.000 Züge/a verkehren, ist sie nicht dargestellt. Denn 2015 wurde die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken von den Gemeinden auf das Eisenbahnbundesamt (EBA) übertragen, das EBA hat 2018 seinen eigenen Lärmaktionsplan veröffentlicht.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Belästigungen und schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Nachdem die Stadt 2002 einen Lärmminderungsplan nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erstellt hatte, hat sie 2008 erstmals einen Lärmaktionsplan (LAP) gemäß der EU-Richtlinie zum Umgebungslärm aufgestellt. Dieser wurde 2012 und 2017 überprüft und fortgeschrieben. Der letzte Stand des LAP der Stadt Bornheim kann im Internet unter www.bornheim.de/leben-familie/umwelt-natur/klima-emissionsschutz/laerm eingesehen und heruntergeladen werden.
Lärmaktionspläne werden überarbeitet
2023/24 steht nun die 4. Runde der Lärmaktionsplanung an. Die Kommunen sind gefragt, anhand der neuen Lärmkarten ihre Lärmaktionspläne zu überprüfen und zu überarbeiten. Seit 2022 werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Deshalb sind die neuen Lärmkarten nicht mit den bisherigen Lärmkarten vergleichbar. Vielerorts werden jetzt deutlich mehr lärmbelastete Personen ausgewiesen, obwohl sich die Lärmsituation zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert hat oder gar Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden.
Bei der jetzigen Überprüfung des LAP soll die Öffentlichkeit frühzeitig mitwirken. Die Stadt Bornheim bittet daher alle, die von Lärm von den genannten Straßen oder den Stadtbahnlinien betroffen sind oder Vorschläge zu dessen Verminderung machen möchten, dies per E-Mail an laerm(at)stadt-bornheim.de mitzuteilen oder sich telefonisch unter 02222 945-310 an das Umweltamt zu wenden. Auch allgemeine Vorschläge zum Schutz bisher ruhiger Gebiete werden gerne entgegengenommen. Anregungen, die bis zum 27. Oktober 2023 eingehen, werden schon bei der Erstellung des neuen Entwurfs berücksichtigt. Weitere Gelegenheiten zur Stellungnahme wird es bei der Offenlage des Entwurfs geben.