Flutkatastrophe

Beratung vor Ort zur Wiederaufbauhilfe des Landes

Menschen, die vom Juli-Hochwasser 2021 betroffen sind, können in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen.

Flutkatastrophe

Insgesamt stehen dafür in NRW rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 zur Verfügung. Fördermittel können für Schäden an Gebäuden wie Wohnhäuser, Garagen etc. und Hausrat beantragt werden. Das gilt auch dann, wenn die Schäden nur teilweise durch eine Versicherung abgedeckt wurden.

Der Rhein-Sieg-Kreis bietet an drei Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ für Betroffene an, die Hilfe bei der Antragstellung benötigen oder nicht über einen Internetzugang verfügen.

Die Beratungsstellen für den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis sind in Rheinbach im Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Str. 1, und in Swisttal im Rathaus, Rathausstraße 115. Für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis gibt es eine Beratungsstelle in Siegburg in der Kreisverwaltung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1.

Die Beratungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr. Eine Beratung ist nur mit Termin möglich. Termine vereinbart man online unter www.rhein-sieg-kreis.de/termin-beratung oder telefonisch unter 02241 13-2200. Die Telefon-Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar.

Weitere Infos und Hilfestellungen sowie den Zugang zum Online-Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de/flut2021.

Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" steht unter der Rufnummer 0211 4684-4994 für Fragen und Hinweise rund um den Wiederaufbau zur Verfügung. Die aktuellen Zeiten des Servicetelefons stehen im Internet unter www.mhkbd.nrw, Stichwort „Wiederaufbau“.